Unprofessionell und fachlich mangelhaft
Unprofessionell und fachlich mangelhaft
Meine Begutachtung durch das Medizinische Gutachteninstitut Hamburg ergab gravierende fachliche und methodische Defizite:
1. Fachliche Mängel und unzureichende Aktenauswertung: Trotz gerichtlicher Beauftragung zur Einschätzung funktionaler Teilhabeeinschränkungen erfolgte keine strukturierte Anamnese und keine erkennbare Auswertung der vorliegenden Fachunterlagen. Die Auseinandersetzung mit spezifischen neurologischen Diagnostik blieb oberflächlich. Dokumentierte Einschränkungen wurden in der Bewertung nicht berücksichtigt oder verzerrt wiedergegeben. Die angewandte Untersuchungsmethodik war nicht nachvollziehbar.
2. Fehlerhafte Klassifikation neurologischer Störungsbilder: Neurologische Diagnosen (Autismus-Spektrum, Kleine-Levin-Syndrom, ADHS) wurden als "psychische Störungen" klassifiziert. Symptome wurden nicht differenzialdiagnostisch eingeordnet, sondern psychopathologisch umgedeutet. Meine Schilderungen zu Reizverarbeitung, Schmerzwahrnehmung und Schlafbedarf wurden entweder nicht dokumentiert oder inhaltlich entstellt dargestellt.
3. Unangemessene und auftragsfremde Fragestellungen: Während der Begutachtung wurden Fragen gestellt, die in keinem Bezug zum gerichtlichen Auftrag standen. Beispiele: "Wie ist das mit Sex in Ihrer Ehe, wie genau und wie oft?“ und "Können Sie Ihre Kinder anfassen, als sie noch klein waren?“. Solche Fragen sind für die Beurteilung von Teilhabeeinschränkungen nicht relevant, sind übergriffig und überschreiten jeden Begutachtungsrahmen.
4. Pathologisierung autistischer Kommunikationsmuster: Die Begutachtung enthielt Formulierungen wie "roboterhaft" und "nicht authentisch" zur Beschreibung meiner Kommunikation. Detailorientierte Ausdrucksweise wurde als "manipulativ" interpretiert. Fachlich fundierte Selbstauskunft wurde systematisch abgewertet. Eine neurologisch bedingte Schlafstörung wurde als "Regressionswunsch" klassifiziert: die Gutachterin deutete damit ein dokumentiertes neurochemisches Problem in ein psychologisches bzw. charakterliches Defizit der begutachteten Person um.
5. Festhalten an nachweislich veraltetem diagnostischem Stand: Trotz vorliegender aktueller fachärztlicher Diagnostik orientierte sich die Begutachtung an einem über 10 Jahre alten Klinikbericht, dessen Einschätzungen durch nachfolgende neurologische Befunde fachlich überholt sind. Die Praxis, aktuelle medizinische Erkenntnisse zugunsten veralteter Dokumentation zu ignorieren, wird derzeit vom Medizinischen Dienst im Rahmen einer Prüfung auf Behandlungsfehler bewertet.
Dokumentierte Konsequenzen:
Das erstellte Gutachten bildete die Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung, die meine tatsächlichen funktionalen Einschränkungen nicht abbildet. Die gutachterliche Bewertung widersprach der vorliegenden fachärztlichen Diagnostik und den dokumentierten Alltagseinschränkungen.
Fazit: Das Medizinische Gutachteninstitut Hamburg erfüllte in meinem Fall nicht die Standards für objektive, differenzierte und respektvolle Begutachtung. Für Personen mit komplexen neurologischen Profilen (Autismus-Spektrum, ADHS, seltene neurologische Syndrome) kann ich das Institut nicht empfehlen. Die Begutachtungssituation war methodisch mangelhaft und in ihrer Wirkung kontraproduktiv für eine sachgerechte Beurteilung.
August 22, 2025
Unprompted review