HWK und Kulanz kennen sich scheinbar nicht
Ich habe im Juli ein Kleingewerbe für Online Marketing angemeldet, das eine Tätigkeit enthielt, die scheinbar unter die HWK fällt (Fotografie).
Nachdem ich Ende Juli eine Rechnung von 141 € nur für die Eintragung in das Register erhielt, habe ich versucht mein verantwortlichen Bürgeramt per E-Mail / Telefon zu erreichen, was mir leider nicht gelang.
Nachdem ich auch mit der HWK in Kontakt getreten bin (Ende August / Anfang September) wurde mir gesagt, ich muss die Änderung schriftlich über das Ordnungsamt einreichen. Dies habe ich nun getan, nochmal 40 € für die Änderung gezahlt (im Juli erst 40 € für die Anmeldung), dies der HWK mitgeteilt, welche mich nun aus dem Register entfernt, zudem aber sagt, das ich die 141 € Registereintragung trotzdem komplett zahlen soll. Nicht anteilig auf die Zeit - nein, ich werde entfernt und muss den Betrag trotzdem komplett zahlen. Nun kamen 40 € für die Anmeldung, 141 € für die HWK, welche sagt, ich soll die Gewerbeanmeldung Änderung bei der Stadt machen lassen und Ihnen mitteilen, zahle hierfür nochmal 40 € und dann sagt mir die HWK, die 141 € sind trotzdem fällig. Kosten über 200 € - Umsatz 0.
Worauf bezieht sich dieser Betrag? Ist die Eintragung so aufwendig, dass hierfür 2 Stunden a 70 € berechnet werden müssen? Oder hat die HWK einen Stundensatz von 141 €? Wäre es für die Dauer von 12 Monaten (der Betrag muss jährlich gezahlt werden) nicht fairer, diesen anteilig zu rechnen? Nur 4-8 Wochen im Register eingetragen - also auch nur die entsprechenden Kosten? Und das gerade in diesen Zeiten, in denen Corona Bedingt sowieso jeder mit der Existenz ringt. Ich arbeite nur 3 Tage in der Woche Teilzeit und habe daher noch das Kleingewerbe angemeldet, sehr viel Geld für sehr wenig Leistung.

