Der schlechteste Hausverwalter
Der schlechteste Hausverwalter
Die IBS Hausverwaltung verwaltete meine Liegenschaft in Mainz vom 15.03.2018 bis zum 31.12.2024.
Seit Juni 2023 wurde mir als Wohnungseigentümer die Einsichtnahme in bestimmte Verwaltungsunterlagen trotz entsprechender Anfrage nicht gewährt.
In der Eigentümerversammlung vom 17.11.2022 wurde meine durch Vollmacht abgegebene Gegenstimme zur Erhöhung des Verwalterhonorars im Protokoll als Enthaltung geführt. Zudem wurde bei einem weiteren Beschluss eine Enthaltung meinerseits protokolliert, obwohl dieser Tagesordnungspunkt mein Sondereigentum nicht betraf. Diese Abweichungen ergaben sich aus der Überprüfung der Niederschrift, in der die einzelnen Stimmabgaben aufgeführt sind.
Mit Schreiben vom 15.12.2022 forderte ich eine Berichtigung des Protokolls. IBS räumte nach Verzögerung einen Fehler ein, nahm jedoch nach meinem Kenntnisstand keine Protokollkorrektur vor.
Am 18.05.2021 wurde durch die Verwaltung ein Rechtsanwalt beauftragt, mich per Einschreiben aufzufordern, die Kommunikation per E-Mail einzustellen. Hierfür wurde mir eine Rechnung über 1.134,55 € übersandt. Diese Forderung habe ich umgehend bestritten; eine Zahlung erfolgte nicht.
Trotz wiederholter Anfragen wurde mir nach meinem Kenntnisstand keine Einsicht in Belege zu von Wartungsfirmen berechneten Fahrtkosten gewährt.
Bereits im Februar 2021 wurde über einen Rechtsbeistand gegenüber Google geltend gemacht, es bestehe kein Geschäftsverhältnis mit mir, verbunden mit der Forderung nach Löschung meiner Bewertung. Nach Vorlage entsprechender Unterlagen gegenüber Google blieb meine Bewertung bestehen.
Am 19.01.2021 bat ich darum, allgemeine Korrespondenz nicht mehrfach zu erhalten, da ich zwei Stellplätze besitze. Die Antwort des Verwalters per Mail war: "Wir würden das ebenfalls begrüßen, können es aber nicht einfach entscheiden. Daher stellen Sie gern zur nächsten Versammlung einen Antrag. Werfen Sie weg, was Sie nicht behalten möchten oder beantragen Sie einen entsprechenden Beschluss.
Schäden am Gemeinschaftseigentum sollen laut Verwaltung unverzüglich gemeldet werden. Gleichzeitig wurde mir am 21.8.2020 die Bearbeitung bzw. digitale Erfassung einer Mängelmeldung als Sonderleistung in Rechnung gestellt. Dies habe ich erfolglos beanstandet und als widersprüchlich empfunden.
Die Gebäudeversicherung der WEG wurde ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft gewechselt.
Ende 2018 wurde auf Initiative der Verwaltung ein Beschluss gefasst, gegen den ein Wohnungseigentümer Klage erhoben hat. Das Amtsgericht Mainz gab der Klage statt und stellte fest, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach. Die Verwaltung beauftragte zur Vertretung einen Rechtsanwalt aus Frankfurt auf Stundenhonorarbasis, während der Kläger durch einen Mainzer Anwalt nach RVG vertreten war. Der Rechtsstreit wurde verloren; nach meiner Einschätzung entstanden der Gemeinschaft hierdurch höhere Kosten.
Diese Bewertung gibt meine persönlichen Erfahrungen im genannten Zeitraum wieder.








